Der Wechsel in das private Krankenversicherungssystem bzw. der Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung ist leider nicht jeder Person möglich.
Um in die PKV wechseln zu können müssen verschiedene Vorraussetzungen erfüllt werden. Erste und wichtigste Vorraussetzung ist die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nur ein freiwillig Versicherter hat das Recht zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln.
Grundsätzlich sind das alle Beamte und Selbständige sowie Angestellte die über ein bestimmtes Einkommen verfügen. Seit dem 01.04.2007 muss ein Angestellter 3-Jahre lang in Folge oberhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze verdient haben, damit er als freiwilliges Mitglied in der GKV eingestuft wird und dadurch die Wechselmöglichkeit erhält.
Die Jahresarbeitentgeltgrenze entwickelte sich in den vergangenen Jahren wie folgt:
(Bei den Werten in der Klammer handelt es sich um Monatsbeträge)
| Jahresarbeitentgeltgrenze | Beitragsbemessungsgrenze | |
|---|---|---|
| 2002 | 40.500 € (3.375,00 €) | 40.500 € (3.375,00 €) |
| 2003 | 45.900 € (3.825,00 €) | 41.400 € (3.450,00 €) |
| 2004 | 46.350 € (3.862,50 €) | 41.850 € (3.487,50 €) |
| 2005 | 46.800 € (3.900,00 €) | 42.300 € (3.525,00 €) |
| 2006 | 47.250 € (3.937,50 €) | 42.750 € (3.562,50 €) |
| 2007 | 47.700 € (3.975,00 €) | 42.750 € (3.562,50 €) |
| 2008 | 48.150 € (4.012,50 €) | 43.200 € (3.600,00 €) |
| 2009 | 48.600 € (4.050,00 €) | 44.100 € (3.675,00 €) |
Neben der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV ist aber vor allem der Gesundheitszustand entscheidend für einen Wechsel in das private Krankenversicherungssystem. Birgt der Gesundheitszustand eines Antragsstellers zu hohe Risiken für die Versichertengemeinschaft kann das Versicherungsunternehmen den Antrag mit einem Risikozuschlag belegen oder ablehnen.
Mit dem letzten Gesundheitsreformgesetz wurde beschlossen, dass ab dem 01.01.2009 auch die private Krankenversicherung einen Tarif anbieten muss, in dem Sie jeden Versicherten der einen Antrag stellt aufnimmt. Der so genannte Basistarif wird jedoch nur Leistungen enthalten, die dem gesetzlichen System entsprechen werden.
Unsere Empfehlung:
Wenn Sie einen Wechsel in die private Krankenversicherung planen, egal ob es sich dabei um eine Voll- oder Zusatzversicherung handelt, fordern Sie unseren kostenlosen Anbieter- und Leistungsvergleich an.