Das Bundesministerium für Finanzen hat mit einer Pressemitteilung vom 11. Juli 2008 Stellung zur Portabilität der Alterungsrückstellungen genommen.
Zwar sind die genauen Bedingungen für die Portabilität noch nicht beschlossen, es zeichnen sich jedoch verschiedene Regelungen ab. (Die Portabilität der Alterungsrückstellungen wurde mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV im Jahre 2007 beschlossen.)
Wer seine private Krankenversicherung vor dem 01. Januar 2009 abgeschlossen hat, kann im ersten Halbjahr 2009 einen Wechsel seines Krankenversicherungsunternehmens vornehmen und dabei einen Teil der gebildeten Alterungsrückstellungen, den so genannten Übertragungswert, portieren.
Allerdings ist hierzu ein Wechsel in den Basistarif notwendig. Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden.
1. Mindestverweildauer im Basistarif!
Will ein Versicherungsnehmer seinen Anbieter wechseln und die Alterungsrückstellungen auf seinen neuen Anbieter übertragen lassen, so muss er vorab 18 Monate im Basistarif versichert sein. Erst dann kann er in einen Normaltarif des neuen Anbieters wechseln und seine Alterungsrückstellungen übertragen lassen. Wird der Wechsel vor Ablauf dieser Bindefrist vorgenommen, führt dies zum Verlust des Übertragungswertes.
2. Zwei Mal kann portiert werden!
Der ursprüngliche Übertragungswert kann insgesamt zwei Mal portiert werden. Allerdings muss auch beim zweiten Wechsel wieder vom Basistarif in den Basistarif des neuen (dann dritten) Anbieters gewechselt werden. Will der Versicherungsnehmer danach erneut seine private Krankenversicherung wechseln, kann er den ursprünglich gebildeten Übertragungswert nicht erneut portieren.
Unsere Empfehlung:
Prüfen Sie gut, ob sich ein Wechsel wirklich lohnt und ob die Vorteile durch die Portabilität der Alterungsrückstellungen einen Wechseln in den Basistarif gerechtfertigt. Sie müssen bedenken, dass Sie dann 18 Monate lang nicht auf Ihre gewohnten Leistungen zugreifen können. Die Leistungen des Basistarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.