GKV streicht Krankengeld

Eingetragen am 29.11.2008 um 18:27

Mit dem Wegfall des Krankengelds für alle freiwillig versicherten Selbständigen setzen die gesetzlichen Krankenkassen Ihre Leistungskürzungen fort.

Ab dem 01. Januar 2009 haben alle freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige keinen Krankengeldanspruch mehr. Die gesetzlichen Krankenkassen streichen die Krankengeldzahlung aus dem aktuellen Leistungskatalog. Für alle Selbständige ohne Krankengeldanspruch gilt dann der ermäßigte Beitragssatz der Krankenkasse.

Durch den Wegfall des Krankengeldanspruches kann es zu enormen finanziellen Einbußen kommen, wenn nicht rechtzeitig durch den Abschluss eines Krankengeldtarifes vorgesorgt wird.

Zwar müssen alle gesetzlichen Krankenkassen Ihren Mitgliedern einen Wahltarif zur Absicherung dieser Versorgungslücke anbieten, allerdings gibt es noch keine Aussage über die Höhe der möglichen Kosten. Auch über die Leistungen innerhalb dieses Wahltarifes gibt es noch keine genauen Informationen. Es steht jedoch schon heute fest, dass der Wahltarif eine Bindefrist von 3 Jahren beinhalten wird.

Entscheidet sich ein freiwillig versichertes Mitglied für diesen Wahltarif, so ist er auch 3 Jahre an die gesetzliche Krankenkasse gebunden. Es ist weder ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich, noch kann bei einer Beitragsanpassung zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse gewechselt werden. Das bisherige Sonderkündigungsrecht entfällt durch den Wahltarif.

Als Alternative zum gesetzlichen Wahltarif werden viele private Krankenversicherungsunternehmen ab dem 01. Januar 2009 alleinstehende Krankentagegeldtarife mit wesentlich besseren Leistungen für gesetzlich versicherte Selbständige anbieten.

Viele Anbieter werben schon mit folgenden Leistungsmerkmalen:

Unsere Empfehlung:
Entscheiden Sie sich für einen privaten Krankentagegeldtarif. Fordern Sie noch heute Ihren kostenlosen Vergleich an. Eventuell lohnt sich auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung.

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