Am 06. November 2008 hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf zur Änderung der Vorsorgeaufwendungen und damit zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung der Beiträge zu einer Krankenversicherung vorgelegt.
Das Bürgerentlastungsgesetz (BürgerEntlastG) sieht vor, dass ab 2010 im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen die geleisteten Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung steuerlich eine wesentlich stärkere Berücksichtigung finden sollen.
Seit 2005 können Vorsorgeaufwendungen inklusive der Beiträge für eine Krankenversicherung nur noch bis zu einem jährlichen Betrag von 1.500 Euro steuerlich angesetzt werden.
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz soll nun ab 2010 der volle Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung auf Grundlage des Basistarifs steuerlich abzugsfähig sein. Hierzu soll die aktuelle steuerliche Regelung im §10 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes wie folgt geändert werden:
3. Beiträge zu
a) Krankenversicherungen des Steuerpflichtigen für sich, seinen Ehegatten und für jedes Kind, für das er Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder auf Kindergeld hat, soweit diese dazu dienen, Versicherungsleistungen zu erhalten, die in Art, Umfang und Höhe den gesetzlichen Pflichtleistungen nach dem Dritten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechen (Basiskrankenversicherungsschutz). Maßgebend dafür, ob und inwieweit eine Leistung zum Basiskrankenversicherungsschutz gehört, ist der nach § 12 Abs. 1d des Versicherungsaufsichtsgesetzes festgelegte Leistungskatalog des Basistarifs. Beitragsanteile, für die der Steuerpflichtige einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss erhalten hat, sowie Beitragsanteile, die für die Finanzierung des Krankengeldes eingesetzt werden, sind nicht zu berücksichtigen. Wenn sich aus dem Beitrag an die gesetzliche Krankenversicherung ein Anspruch auf Krankengeld ergeben kann, ist der Beitrag daher um 4 Prozent zu vermindern;
b) Pflegepflichtversicherungen.
Sollte der aktuell vorliegende Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums beschlossen werden, können alle gesetzlich und privat krankenversicherte Beschäftigte sowie alle Selbständigen ab 2010 mit einer kräftigen steuerlichen Entlastung rechnen.
Ersten Berechnungen zu Folge könnte durch das Bürgerentlastungsgesetz das Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers um bis zu 100 Euro monatlich ansteigen.
Alle Personen die privat krankenversichert sind, können dann auch erstmals Beiträge Ihrer Kinder steuerlich ansetzten. Allerdings benötigen Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung eine genaue Aufstellung, welche Beitragsanteile zum Schutz der Basisversorgung aufgewendet werden. Denn nur diese Beitragsanteile sollen nach dem vorliegenden Referentenentwurf abzugsfähig sein.
Diese Regelung könnte jedoch zu einem unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand in der privaten Krankenversicherung führen. Der PKV-Verband sowie die angeschlossenen Unternehmen begrüßen die geplanten Änderungen zwar grundsätzlich, fordern jedoch gleichzeitig zur Reduzierung der Verwaltungskosten eine pauschalisierte Lösung.
Das geplante Bürgerentlastungsgesetz (BürgerEntlastG) würde zwar die Beiträge für eine Krankenversicherung steuerlich wesentlich stärker fördern, gleichzeitig würden dadurch jedoch die steuerliche Absetzbarkeit für Beiträge zur Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung entfallen.
Zur Vermeindung einer steuerlichen Schlechterstellung wird eine Günstigerprüfung durchgeführt.
Den aktuellen Referentenentwurf vom 06. November 2008 können Sie hier kostenlos herunterladen.