Unter bestimmten Vorraussetzungen können privat Krankenversicherte eine Beitragsvergünstigung in der privaten Pflegepflichtversicherung beantragen.
Eine Beitragsvergünstigung ist für Kinder sowie für den Ehepartner möglich. Um von dieser Beitragsvergünstigung zu profitieren dürfen allerdings bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Wer selbst in die private Krankenversicherung gewechselt ist und nun seine Kinder ebenfalls privat kranken versichern möchte, genießt neben den Leistungsvorteilen auch die beitragsfreie Mitversicherung in der Pflegepflichtversicherung.
Damit Kinder beitragsfrei versichert werden können, müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:
Sind die oben genannten Vorraussetzungen erfüllt, so muss für ein oder mehrere Kinder kein Beitrag an die Pflegepflichtversicherung geleistet werden.
Eine Beitragsvergünstigung in der privaten Pflegepflichtversicherung ist nur dann möglich, wenn beide Ehepartner bzw. Lebenspartner privat krankenversichert sind. Ist ein Partner privat krankenversichert und der andere Partner Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse kann die Beitragsvergünstigung nicht in Anspruch genommen werden.
Sind beide Personen in der privaten Pflegepflichtversicherung abgesichert, so kann eine Beitragsvergünstigung von jeweils 25% in Anspruch genommen werden, wenn die folgende Vorraussetzung erfüllt ist:
Beide Personen müssen dann nur 75% des Beitrages für die private Pflegepflichtversicherung leisten.
Überprüfen Sie regelmäßig Ihre familiäre Einkommenssituation. Haben Sie, Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder Anspruch auf die beitragsfreie Mitversicherung bzw. Beitragsvergünstigung können Sie bei Ihrem Versicherungsschutz bares Geld einsparen.