Durch die Erhöhung der Bemessungsgrenze und die Einführung eines bundeseinheitlichen Beitragssatzes steigt auch 2009 der Arbeitgeberzuschuss für die Krankenversicherung weiter an.
Mit Einführung des Gesundheitsfonds gilt ab 2009 für alle Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz in Höhe von 15,5%. Von diesen 15,5% wird der Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9% für die Finanzierung des Krankengeldes und des Zahnersatzes abgezogen, da dieser Anteil vom Versicherten selbst finanziert werden muss. Zur Ermittlung des maximalen Arbeitgeberzuschuss wird ein Beitragssatz von 14,6% zu Grunde gelegt.
Dadurch ergeben sich für das Jahr 2009 folgende Werte:
| Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld (bundeseinheitlich = 7,30% von 3.675 €) |
268,28 € |
| Pflegeversicherung (bundeseinheitlich außer Sachsen = 0,975% von 3.675 €) (Bundesland Sachsen = 0,475% von 3.675 €) |
35,83 € 17,46 € |
Durch die Einführung des Gesundheitsfonds steigt auch der Höchstbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte. Sollte der Beitragssatz von 15,5% für die einzelne Krankenkasse nicht ausreichend sein, so hat jede Kasse die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag zu erheben.
| Beschreibung | ||
| GKV-Beitrag* | 15,50 % | 569,63 € |
| PV-Beitrag* | 1,95 % | 71,66 € |
| PV-Kinderlosenzuschlag | 0,25 % | 9,19 € |
| Gesamt | 17,70 % | 650,48 € |
| ./. AG-Anteil GKV-Beitrag | 7,30 % | - 268,28 € |
| ./. AG-Anteil PV-Beitrag | 0,975 % | - 35,83 € |
| Arbeitnehmeranteil GKV | 346,37 € | |
| + eventuellen Zusatzbeitrag | max. 1,00 % | 36,75 € |
Trotz sinkender Leistungen steigt der Beitrag für gesetzlich Krankenversicherte immer weiter an.
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