Der Arbeitgeber beteiligt sich auch bei einem Privat-Krankenversicherten mit 50% an den Versicherungsbeiträgen. Allerdings nur bis zu einem maximalen jährlichen Höchstbetrag.
Der Höchstbetrag des Arbeitgeberzuschusses für das Jahr 2008 liegt bei folgenden Beträgen:
| Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld (bundeseinheitlich = 6,95% von 3.600 €) |
250,20 € |
| Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld (bundeseinheitlich = 6,25% von 3.600 €) |
225,00 € |
| Pflegeversicherung (bundeseinheitlich außer Sachsen = 0,85% von 3.600 €) (Bundesland Sachsen = 0,35% von 3.600 €) |
30,60 € 12,60 € |
Bei diesen Werten handelt es sich um den maximalen Zuschuss des Arbeitgebers. Zahlt ein Versicherter weniger für seine private Krankenversicherung ist der Arbeitgeberzuschuss höchstens auf die Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte tatsächlich für seine Kranken- und Pflegekasse bezahlt, begrenzt.